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Pfarrgemeinderatswahlen 2009

Informationen aus dem Kreisdekanat

Stand: 14. Januar 2010

Die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte besagt in § 13. 2, dass die Vorsitzenden spätestens 8 Wochen nach der Wahl dem Bischöflichen Generalvikariat die Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates mitteilen.

Diese Frist ist nun zum 03. Januar 2010 abgelaufen!


Download der Formulare:
 

Bekanntgabe über die Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates
Bekanntgabe über die Zusammensetzung des Rates der Seelsorgeeinheit

 

 

 

 

Wichtige Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl 2009 finden Sie unter

www.pgrwahl.de

 


Der Materialblock zur Pfarrgemeinderatswahl ist auf der letzten Kreisdekanatsversammlung (23. Juni 2009) verteilt und an die Nichtanwesenden Pfarrgemeinderatsvorsitzenden per Post verschickt worden.

Die Originalformulare (also ohne "MUSTER" - Eindruck) und viele weitere hilfreiche Vorlagen finden Sie unter

http://www.pgrwahl.de/Kirche_konkret/Materialien.html?dir=muenster

 

Sie können die Kurzmitteilung an das Kreisdekanat direkt (hier) ausfüllen und uns bis Montag, 09.11.2009  - 9:30 Uhr zufaxen. Die Ergebnisse werden wir dann an das Bistum weiterleiten.

 

Im Folgenden nennen wir Ihnen die Zeitpläne, bis wann was zu tun ist, der Pfarrgemeinderats- und auch der Kirchenvorstandswahl am 07./08.11.2009:

 

Zeitplan
für die PGR-Wahl 2009

Am 07./08. November 2009 werden im Bistum Münster die Pfarrgemeinderate sowie die Räte der Seelsorgeeinheiten neu gewählt.

Gleichzeitig finden im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums die Wahlen der Kirchenvorstände statt.

Die nachstehenden Termine sind nach den Vorschriften der geltenden Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte und Räte der Seelsorgeeinheiten zusammengestellt und sind daher für alle Gemeinden des Bistums verbindlich.

bis 13.09.2009
Berufung des Wahlausschusses (§§ 3 und 4 der Wahlordnung = WO)

bis 27.09.2009
Bekanntgabe des Wahlvorschlages des Wahlausschusses (§ 5, Ziff. 1, 2, 3 WO)und Offenlegung des Wahlvorschlags mit dem Hinweis auf die Möglichkeit von schriftlichen Ergänzungsvorschlägen (§ 5, Ziff. 3, 4, 5, WO) bis zum 11.10.2009


bis 18.10.2009
Bekanntgabe des endgültigen Wahlvorschlages (§ 6, WO)

19.10. - 04.11.2009
Frist zur Beantragung und Aushändigung von Briefwahlunterlagen (§ 10 WO)

08. November 2009
WAHL (§§ 7, 8, 9, 10 WO)

07.11.2009
Wahlmöglichkeit - insbesondere um den Wahlberechtigten, die an der Sonntags-Vorabendmesse teilnehmen, günstige Wahlgelegenheit zu geben - bereits vor und nach der Abendmesse

15.11.2009
Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 12 WO) in der Pfarrgemeinde

bis 22. 11.2009
Möglichkeit des Einspruchs (§ 12, Ziff. 3 WO)

bis 29.11.2009
Erste Sitzung des Pfarrgemeinderates (§ 4 Ziff. 1 Satzung)

bis 20.12.2009
Zweite Sitzung des Pfarrgemeinderates mit der Wahl des Vorstandes (§ 4, Ziff. 2 Satzung)
Bekanntgabe aller Mitglieder des Pfarrgemeinderates sowie des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter durch den Pfarrer (§ 13, Ziff. 1 WO)

bis 03.01.2010
Benachrichtigung des Bischöflichen Generalvikariats, Münster bzw. des Bischöflich Münsterschen Offizialates, Vechta, über den Verlauf der Wahl und die Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates (§ 13, Ziff. 2 WO)

 

Weitere Einzelheiten können demnächst dem Internet unter www.pgrwahl.de sowie dem Intranet des Bistums Münster entnommen werden.

 

AZ:100/1
aus: KA Nr. 6, 2009, Art. 62)

 

Kirchenvorstandswahlen 2009

 

Terminplan
zur Vorbereitung der Wahl zum Kirchenvorstand 2009

Am Samstag/Sonntag 07./08. November 2009 werden im Bistum Münster die Pfarrgemeinderate sowie die Räte der Seelsorgeeinheiten neu gewählt.

Gleichzeitig finden im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums die Wahl der Kirchenvorstände statt. Für diese Wahl gilt die Wahlordnung (WahlO) vom 02. Juni 2006.

A. Terminplan zur Vorbereitung der Wahl
  (die Daten sind jeweils Mindestfristen):

I. 26./27.09.2009
(6 Wochen vor der dem Wahltermin)

1. Anordnung der Wahl durch den Kirchenvorstand

2. Aufstellen bzw. Anerkennen der Wählerliste, Art. 1

3. Berufung des Wahlausschusses, Art. 4

II. 03./04.10.2009
(5 Wochen vor dem Wahltermin)

1. Auslegung der Wählerliste, Art. 1 Abs. 1

2. Bekanntmachung der Auslegung durch Aushang in , an oder vor der Pfarrkirche und den Filialkirchen, Art. 1 Abs. 2,3

III. 10./11.10.2009
(4 Wochen vor dem Wahltermin)

1. Abnahme des Aushangs über die Wählerliste nach Ablauf des Sonntags, Art. 1 Abs. 1

2. Veröffentlichung der Vorschlagsliste des Wahlausschusses durch Aushang in, an oder vor der Pfarrkirche und den Filialkirchen, Art. 5

IV. 24/25.10.2009
(2 Wochen vor dem Wahltermin)

Einladung zur Wahl, Art. 7; bei gleichzeitiger Wahl in Filialwahllokalen gem. Art. 11 b sind zusätzlich Ort und Zeit anzugeben

V. 31.10./01.11.2009
(1 Woche vor dem Wahltermin)

1. Veröffentlichung der Ergänzungsvorschläge, Art. 6 Abs. 4

2. Empfehlung: Rechtzeitige Herstellung der Wahlunterlagen einschließlich Briefwahlunterlagen (Art. 11 a) und Wahlunterlagen für die Wahl in Filialwahllokalen (Art. 11 b Abs. 2) durch Wahlausschuss

3. Empfehlung: Berufung des Wahlvorstandes durch den Vorsitzenden, Art. 8 und Bestellung des Filialwahlvorstandes (bis zu vier wählbare Gemeindemitglieder), Art. 11 b Abs. 4

VI. 04.11.2009
(Mittwoch vor dem Wahltermin)

Fristablauf der Antragstellung für Briefwahl, Art. 11 a Abs. 2

VII. 07./08.11.2009
(Wahltag)

1. Wahlhandlung, Art. 9 und Stimmabgabe, Art. 10

2. Briefwahl bis Ende der Wahlzeit, Art. 11 a Abs. 4

AZ:110
aus: KA Nr. 6, 2009, Art. 61)