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Pfarrgemeinderatswahlen
2009
Informationen aus dem
Kreisdekanat
Stand: 14.
Januar 2010
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Wichtige
Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl 2009 finden Sie unter
www.pgrwahl.de |
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Der Materialblock zur Pfarrgemeinderatswahl ist auf der letzten Kreisdekanatsversammlung (23. Juni 2009)
verteilt und an die Nichtanwesenden
Pfarrgemeinderatsvorsitzenden per Post verschickt worden.
Die Originalformulare (also ohne
"MUSTER" - Eindruck) und viele weitere hilfreiche Vorlagen
finden Sie unter
http://www.pgrwahl.de/Kirche_konkret/Materialien.html?dir=muenster
Sie können die
Kurzmitteilung an das
Kreisdekanat
direkt
(hier) ausfüllen
und uns bis Montag, 09.11.2009 - 9:30 Uhr zufaxen. Die
Ergebnisse werden wir dann an das Bistum weiterleiten.
Im Folgenden nennen wir Ihnen die
Zeitpläne, bis wann was zu tun ist, der Pfarrgemeinderats- und
auch der Kirchenvorstandswahl am 07./08.11.2009: |
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Zeitplan
für die PGR-Wahl 2009 |
Am 07./08. November 2009 werden im Bistum Münster
die Pfarrgemeinderate sowie die Räte der Seelsorgeeinheiten neu
gewählt.
Gleichzeitig finden im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums
die Wahlen der Kirchenvorstände statt.
Die
nachstehenden Termine
sind nach den Vorschriften der geltenden Wahlordnung für die
Pfarrgemeinderäte und Räte der Seelsorgeeinheiten
zusammengestellt und sind daher für alle Gemeinden des Bistums
verbindlich.
bis 13.09.2009
Berufung des Wahlausschusses (§§ 3 und 4 der Wahlordnung
= WO)
bis 27.09.2009
Bekanntgabe des Wahlvorschlages des Wahlausschusses (§
5, Ziff. 1, 2, 3 WO)und Offenlegung des Wahlvorschlags
mit dem Hinweis auf die Möglichkeit von schriftlichen
Ergänzungsvorschlägen (§ 5, Ziff. 3, 4, 5, WO) bis zum
11.10.2009
bis 18.10.2009
Bekanntgabe des endgültigen Wahlvorschlages (§ 6, WO)
19.10. - 04.11.2009
Frist zur Beantragung und Aushändigung von
Briefwahlunterlagen (§ 10 WO)
08. November 2009
WAHL (§§ 7, 8, 9, 10 WO)
07.11.2009
Wahlmöglichkeit - insbesondere um den Wahlberechtigten,
die an der Sonntags-Vorabendmesse teilnehmen, günstige
Wahlgelegenheit zu geben - bereits vor und nach der
Abendmesse
15.11.2009
Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 12 WO) in der
Pfarrgemeinde
bis 22. 11.2009
Möglichkeit des Einspruchs (§ 12, Ziff. 3 WO)
bis 29.11.2009
Erste Sitzung des Pfarrgemeinderates (§ 4 Ziff. 1
Satzung)
bis 20.12.2009
Zweite Sitzung des Pfarrgemeinderates mit der Wahl des
Vorstandes (§ 4, Ziff. 2 Satzung)
Bekanntgabe aller Mitglieder des Pfarrgemeinderates
sowie des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter durch
den Pfarrer (§ 13, Ziff. 1 WO)
bis 03.01.2010
Benachrichtigung des Bischöflichen Generalvikariats,
Münster bzw. des Bischöflich Münsterschen Offizialates,
Vechta, über den Verlauf der Wahl und die
Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates (§ 13, Ziff. 2
WO)
Weitere Einzelheiten können demnächst dem Internet unter
www.pgrwahl.de sowie dem Intranet des Bistums Münster entnommen werden.
AZ:100/1
aus: KA Nr. 6, 2009, Art. 62)
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Kirchenvorstandswahlen
2009
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Terminplan
zur Vorbereitung der Wahl zum Kirchenvorstand 2009 |
Am Samstag/Sonntag 07./08. November 2009 werden im Bistum Münster
die Pfarrgemeinderate sowie die Räte der Seelsorgeeinheiten neu
gewählt.
Gleichzeitig finden im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums
die Wahl der Kirchenvorstände statt. Für diese Wahl gilt die
Wahlordnung (WahlO) vom 02. Juni 2006.
A. Terminplan zur Vorbereitung der Wahl
(die Daten sind jeweils Mindestfristen):
I. 26./27.09.2009
(6 Wochen
vor der dem Wahltermin)
1. Anordnung der Wahl durch den
Kirchenvorstand
2. Aufstellen bzw. Anerkennen der
Wählerliste, Art. 1
3. Berufung des Wahlausschusses, Art. 4
II. 03./04.10.2009
(5 Wochen vor dem Wahltermin)
1. Auslegung der Wählerliste, Art. 1 Abs. 1
2. Bekanntmachung der Auslegung durch Aushang
in , an oder vor der Pfarrkirche und den Filialkirchen, Art.
1 Abs. 2,3
III.
10./11.10.2009
(4 Wochen vor dem Wahltermin)
1.
Abnahme des Aushangs über die Wählerliste nach Ablauf des
Sonntags, Art. 1 Abs. 1
2.
Veröffentlichung der Vorschlagsliste des Wahlausschusses
durch Aushang in, an oder vor der Pfarrkirche und den
Filialkirchen, Art. 5
IV.
24/25.10.2009
(2 Wochen vor dem Wahltermin)
Einladung zur Wahl, Art. 7; bei gleichzeitiger Wahl in
Filialwahllokalen gem. Art. 11 b sind zusätzlich Ort und
Zeit anzugeben
V.
31.10./01.11.2009
(1 Woche vor dem Wahltermin)
1.
Veröffentlichung der Ergänzungsvorschläge, Art. 6 Abs. 4
2.
Empfehlung: Rechtzeitige Herstellung der Wahlunterlagen
einschließlich Briefwahlunterlagen (Art. 11 a) und
Wahlunterlagen für die Wahl in Filialwahllokalen (Art. 11 b
Abs. 2) durch Wahlausschuss
3.
Empfehlung: Berufung des Wahlvorstandes durch den
Vorsitzenden, Art. 8 und Bestellung des Filialwahlvorstandes
(bis zu vier wählbare Gemeindemitglieder), Art. 11 b Abs. 4
VI.
04.11.2009
(Mittwoch vor dem Wahltermin)
Fristablauf der Antragstellung für Briefwahl, Art. 11 a Abs.
2
VII.
07./08.11.2009
(Wahltag)
1.
Wahlhandlung, Art. 9 und Stimmabgabe, Art. 10
2.
Briefwahl bis Ende der Wahlzeit, Art. 11 a Abs. 4
AZ:110 aus: KA Nr. 6, 2009, Art. 61)
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